Aufgrund der derzeitigen Entwicklung bleibt die Alarmstufe II bis auf weiteres erhalten, damit gelten für den Zugang zum Training die 2G+ Regelungen.
Bringen Sie deshalb auch weiterhin neben den bisher schon notwendigen Nachweisen des geimpft oder genesenen Status einen aktuellen negativen Testnachweis mit, der nicht älter als 24 Stunden ist. Als Testnachweise zählen entsprechend §5 Abs 4 der aktuellen Coronaverordnung Nachweise aufgrund der innerbetrieblichen Testung oder Nachweise einer offiziellen Teststelle oder ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48h).
Ausgenommen hiervon sind wie bisher auch Kinder unter 6 Jahren, die asymptomatisch sind, ebenso alle Schüler unter 18 Jahren, die an einer regelmäßigen Testung innerhalb der Schule teilnehmen und keine Symptome zeigen. Weitere Ausnahmen können von uns nicht sinnvoll kontrolliert werden und werden vom Bruchsaler Schwimmverein deshalb auch nicht akzeptiert.
Das Zugangsverfahren läuft deshalb wie bisher auch: die Gruppen treffen sich 20 Minuten vor Trainingsbeginn links vor dem Eingang zum SaSch! der Trainer oder eine entsprechender Betreuer des Vereins kontrolliert die Erfüllung der Zugangsbeschränkung und protokolliert dies auf den BSV-Zugangslisten. Er begleitet die Gruppe dann 10 Minuten vor Trainingsbeginn durch den Kassenbereich, gibt die BSV-Zugangsliste dort ab und unterschreibt das ewb-Formular.
10.1.22 Die Vorstandschaft hat beschlossen, das für den 19.2.22 geplante Sprintermeeting zum Schutze aller Teilnehmer und Helfer abzusagen, da wir keine Möglichkeit sehen, unter den gegebenen räumlichen Bedingungen und der prognostizierten Entwicklung der Infektionszahlen ein sinnvolles Hygienekonzept umzusetzen.
17.01.22 Der Rückblick auf das Jahr 2021 ist online.
HSt.