Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 4.12.2021 gestattet aufgrund der derzeit bei uns herrschenden Alarmstufe II den Zugang zum Training nur noch unter den 2G+ Regelungen.
Bringen Sie deshalb ab sofort neben den bisher schon notwendigen Nachweisen des geimpft oder genesenen Status einen aktuellen negativen Testnachweis mit, der nicht älter als 24 Stunden ist. Als Testnachweise zählen entsprechend §5 Abs 4 der aktuellen Coronaverordnung Nachweise aufgrund der innerbetrieblichen Testung oder Nachweise einer offiziellen Teststelle oder ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48h).
Ausgenommen hiervon sind wie bisher auch Kinder unter 6 Jahren, die asymptomatisch sind, ebenso alle Schüler unter 18 Jahren, die an einer regelmäßigen Testung innerhalb der Schule teilnehmen und keine Symptome zeigen. Weitere Ausnahmen können von uns nicht sinnvoll kontrolliert werden und werden vom Bruchsaler Schwimmverein deshalb auch nicht akzeptiert.
Das Zugangsverfahren läuft deshalb wie bisher auch: die Gruppen treffen sich 20 Minuten vor Trainingsbeginn links vor dem Eingang zum SaSch! der Trainer oder eine entsprechender Betreuer des Vereins kontrolliert die Erfüllung der Zugangsbeschränkung und protokolliert dies auf den BSV-Zugangslisten. Er begleitet die Gruppe dann 10 Minuten vor Trainingsbeginn durch den Kassenbereich, gibt die BSV-Zugangsliste dort ab und unterschreibt das ewb-Formular.
13.12.21 Die Vorstandschaft hat beschlossen, für die Zeit der Weihnachtsferien das Training komplett einzustellen und damit auch der stark gestiegenen Nachfrage der Bevölkerung nach ungehindertem Schwimmen auf allen Bahnen Rechnung zu tragen. Letzter Trainingstag ist der 14.12.21. Wiederbeginn des Trainings ist nach derzeitigem Stand der 10.01.2022, sofern es die Verordnungen oder neue Zeitvorgaben des SaSch! dies erlauben.
Wir wünschen allen: Bleiben Sie gesund und haben Sie trotz aller derzeitigen Mühen die Zeit und Muße, die Weihnachstzeit und den Jahreswechsel zusammen mit Ihrer Familie zu verbringen.
HSt.